Anwalt der Toten: Wie Nachlasspfleger Marcel Sonnenberg mit kuriosen Erbfällen, Testamentsvollstreckung und Content Marketing zur starken Personenmarke wurde

Marcel Sonnenberg startet seine Karriere im Insolvenzrecht, stolpert dann fast zufällig in die Nische Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung – und bleibt, weil „jede Akte anders ist“. Heute ist er einer der bekanntesten Anwälte in diesem Bereich, wird von Amtsgerichten deutschlandweit bestellt, tritt im Fernsehen auf, hat ein eigenes Buch geschrieben und baut seine Personenmarke über Podcast, Social Media und Medienauftritte konsequent aus.

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Wer erbt, was bleibt und wie Nachlass wirklich abgewickelt wird – der Alltag von Nachlasspflegern und Testamentsvollstreckern ist spannender, als viele denken. Im Content Marketing Podcast „Hier spricht Kurt“ spricht Nachlassanwalt Marcel Sonnenberg darüber, wie er in diese Nische hineingestolpert ist, warum jede Nachlasspflegschaft anders ist und wie er es geschafft hat, mit skurrilen Erbgeschichten, Medienauftritten und einem eigenen Podcast eine starke Personenmarke im Erbrecht aufzubauen.

Marcel Sonnenberg ist nicht mit dem Ziel gestartet, „Anwalt der Toten“ zu werden. Als junger Anwalt begann er klassisch im Insolvenzrecht. Den Wendepunkt brachte ein unscheinbarer Satz eines Rechtspflegers am Gericht: „Sie können doch bestimmt auch mal einen Nachlass abwickeln.“ Die Begründung war schlicht: Nachlassabwicklung funktioniere ähnlich wie Insolvenzrecht – Vermögen suchen, Vermögen sichern, Vermögen abwickeln. Aus dieser ersten Nachlasspflegschaft wurde eine Spezialisierung: Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckung. Heute lebt Sonnenberg in einer Welt, in der jede Akte anders ist, jeder Erbfall neue Überraschungen bereithält und juristische Feinheiten mit massivem Praxisbezug zusammentreffen. Genau diese Mischung aus juristischer Kniffligkeit und tatsächlichen Geschichten aus dem Leben macht für ihn den Reiz der Nachlasswelt aus – und liefert zugleich den Stoff für Buch, Podcast und Fernsehbeiträge.

Alufolie, Bastmatten und Fliegen-Teppiche: Kuriose Einblicke in echte Nachlassfälle

Wer denkt, Nachlass ist nur Aktenlage, irrt gewaltig. Sonnenberg schildert Fälle, die man kaum erfinden könnte: Eine Wohnung, komplett mit Alufolie ausgekleidet, weil der verstorbene Bewohner Angst vor „Alienstrahlen“ hatte. Ein anderer Erblasser lebte in einer Mietwohnung, die aussah wie eine Strandhütte auf Mallorca – überall Bastmatten, Pflanzen, Cabana-Atmosphäre mitten im 30-Parteien-Block. Noch drastischer sind Einsätze aus dem „Ekelkabinett“: Wohnungen, in denen der Leichnam länger gelegen hat, der Boden übersät mit fetten Fliegen, die sich von Maden und Essensresten ernährt haben. Wer als Nachlasspfleger solche Nachlässe abwickelt, braucht ein stabiles Nervenkostüm und eine gewisse Ekelresistenz. Gleichzeitig bekommt er intime Einblicke in Lebensentwürfe, Einsamkeit, Vermögensaufbau – und den manchmal gewaltigen Unterschied zwischen äußerem Eindruck und tatsächlichem Nachlasswert.

Armutswohnung mit Millionennachlass: Warum Nachlasspfleger auch Detektive sind

Eine Geschichte illustriert das besonders deutlich: In Frankfurt betritt Sonnenberg eine 30-Quadratmeter-Wohnung aus den 60ern, Frankfurter Bad, karg eingerichtet. Der erste Eindruck: typischer Sozialfall, das wird ein schneller Räumungsfall. Doch beim Öffnen des Schlafzimmerschranks fallen ihm Kontoauszüge entgegen. Der vermeintliche Sozialhilfeempfänger hatte rund eine Million Euro auf dem Konto, die Wohnung gehörte ihm ebenfalls. Ein extrem vermögender Nachlass, verborgen hinter einer einfachen Fassade. Solche Fälle zeigen, dass Nachlasspfleger nicht nur juristisch arbeiten, sondern auch detektivisch: Erben ermitteln, Adressen prüfen, mit Sozialarbeitern sprechen, manchmal sogar mit Mönchen im Ausland verhandeln, die jeglichen Kontakt zur Außenwelt ablehnen. Wenn Erben obdachlos sind, unbekannt verzogen oder wie ein Mönch in einem schwedischen Kloster jede Unterschrift verweigern, wird Nachlassabwicklung zur langwierigen Spurensuche. Gelingt es nicht, alle zu erreichen, werden Teilerbscheine ausgestellt, Anteile hinterlegt – in der Hoffnung, dass der oder die Erben eines Tages doch noch „wach werden“.

Zwischen Pietät und Öffentlichkeit: Wie viel Einblick in Nachlasswohnungen ist erlaubt?

Sonnenberg hat früh begonnen, aus seinem Alltag zu erzählen – zunächst auf Facebook. Er postete Kuriositäten aus Nachlasswohnungen: alte Werbeschilder, legendäre 80er-Jahre-Ski, das Hirschbild über der Couch, der Fliesentisch zum Hochkurbeln. Dinge, die viele aus ihrer Kindheit kennen und längst vergessen glaubten. Später kamen Videos dazu, die die Realität in manchen Wohnungen zeigten – inklusive der Frage: Wie kann es sein, dass Nachbarn eine zugeklebte Tür wegen des Gestanks ignorieren, statt einfach mal zu klingeln? Genau dieser aufrüttelnde Ansatz brachte ihm jedoch auch Kritik ein. Einige warfen ihm Pietätlosigkeit vor: Man könne aus den Bildern womöglich Rückschlüsse auf die Verstorbenen ziehen. Aus Rücksicht gegenüber Hinterbliebenen und den Amtsgerichten, die ihn beauftragen, hat er seine Einblicke reduziert: weniger Videos, gezielter ausgewählte Fotos. Die Gratwanderung zwischen Aufklärung, Authentizität und Respekt vor den Toten ist in der Nachlasskommunikation besonders schmal – und erfordert Fingerspitzengefühl, wenn man als Nachlassanwalt und Testamentsvollstrecker öffentlich sichtbar sein will.

Personenmarke im Erbrecht: Vom Zeitungsinterview zum TV-Auftritt und eigenen Buch

Was als Facebook-Postings begann, hat sich Schritt für Schritt zu einer starken Personenmarke entwickelt. Ein Zeitungsinterview über seine Arbeit als Nachlasspfleger führte zur ersten Fernsehanfrage, weitere TV-Formate folgten: Auftritte im NDR auf dem Roten Sofa, Beiträge im SAT.1-Frühstücksfernsehen, SWR und Radio. Parallel startete er seinen eigenen Podcast „Juristen“, in dem er mit Kollegen, Richtern und anderen Akteuren aus der Justiz über ihre Wege in den Beruf spricht – oft das erste Mal, dass diese überhaupt öffentlich Einblick in ihren Justizalltag geben. Sein Buch „Die Erben der Toten“ entstand aus dem Wunsch, die spannendsten und verrücktesten Erbfälle zu sammeln. Sonnenberg wusste, dass er Geschichten liefern kann, aber kein Romanautor ist. Zusammen mit Co-Autorin Katja und einem Buchagenten entwickelte er ein Konzept, das gleich mehrere Verlage überzeugte. Ein Jahr lang wurden Akten gesichtet, Fälle ausgewählt, Texte hin- und hergeschickt. Herausgekommen ist ein Werk, das juristischen Hintergrund mit echten Erbgeschichten verbindet – und zugleich neue Mandanten auf ihn aufmerksam macht, die bewusst sagen: „Ich möchte, dass genau Sie meinen Nachlass abwickeln.“

Juristen vor Mikrofon und Kamera: Warum sich viele Kolleginnen und Kollegen trotzdem schwer tun

So selbstverständlich, wie Sonnenberg heute vor Kamera und Mikrofon wirkt, so wenig typisch ist das in seiner Branche. Viele Juristen haben Angst vor der Öffentlichkeit: Richter fürchten, sich dienstlich auf dünnes Eis zu begeben, Familienrichterinnen wollen aus Sorge vor eskalierenden Streitparteien keinerlei private Spuren im Netz hinterlassen. Andere Kolleginnen und Kollegen betrachten mediale Sichtbarkeit grundsätzlich skeptisch und scheuen das Risiko, angreifbar zu werden. Auch im Podcast „Juristen“ zeigt sich das: Potenzielle Gäste sagen kurz vor Veröffentlichung ab, weil sie sich nach dem Hören nicht mehr wohl mit ihrer Wirkung fühlen. Besonders wichtig ist vielen, ob sie „wie ein arroganter Anwalt“ oder „wie der sympathische Nachbar“ rüberkommen. Sonnenberg kennt diese Selbstzweifel aus der eigenen Entwicklung: Erst durch wiederholte Medienauftritte hat sich sein Bild von der eigenen Stimme, der eigenen Wirkung und Präsenz verändert. Sichtbarkeit ist in der Juristerei immer noch ein Tabuthema – aber gerade deswegen bietet sie enormes Potenzial für diejenigen, die den Mut haben, sich zu zeigen.

Content Marketing für Anwälte: Zwischen True Crime-Show und seriöser Expertise

Die Versuchung, als Anwalt zum reinen True-Crime-Influencer zu werden, ist groß – vor allem im Strafrecht. Sonnenberg grenzt sich bewusst davon ab. Er kritisiert Formate, in denen junge Anwälte mit nur wenigen Jahren Berufserfahrung sich als „beste Strafverteidiger bundesweit“ inszenieren und die immer gleichen spektakulären Kriminalfälle durch alle Kanäle jagen. Für Fachleute wirkt das schnell unglaubwürdig, für Mandanten beliebig. Sein eigener Anspruch im Content Marketing ist ein anderer: Er will juristisch fundiert erklären, wie Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung funktionieren, und zugleich zeigen, wie vielfältig und menschlich die Nachlasswelt ist. Sein Ziel ist es nicht, Vollzeit-Influencer zu werden, sondern als seriöser Experte so sichtbar zu sein, dass eines Tages ein Richter in Hamburg, Berlin oder München sagt: „Rufen wir doch mal den Sonnenberg an, der kennt sich damit aus.“ Auch wenn er selbst schmunzelnd zugibt, dass dieser Idealfall vermutlich nie in dieser Klarheit eintreten wird – genau so funktioniert langfristiges Content Marketing: präsent sein, Expertise zeigen und zur ersten Adresse für ein Thema werden.

Mut zur Sichtbarkeit: Was andere Juristen aus Sonnenbergs Weg lernen können

Sein Rat an Kolleginnen und Kollegen im Erbrecht und anderen Rechtsgebieten ist deshalb ambivalent, aber klar: Wer wirklich Lust hat, über seinen Beruf zu sprechen, sollte es tun – aber mit Maß. Man muss ein dickes Fell mitbringen, denn neben Zuspruch gibt es auch offene Ablehnung: Kollegen, die auf dem Gerichtsflur erklären, man habe das „nicht nötig“, oder Gerichtsmitarbeiter, die seine Auftritte für „lächerlich“ halten. Auf der anderen Seite stehen Mandanten, die über Buch, Podcast oder TV aufmerksam werden und bewusst seine Hilfe in Nachlassfragen suchen. Wichtig ist, die Grenze zu kennen: keine voyeuristische Ausschlachtung von Einzelfällen, keine Bloßstellung von Verstorbenen oder Angehörigen, sondern ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Information, Aufklärung und Respekt. Wer das beherzigt, kann wie Marcel Sonnenberg zeigen, dass selbst ein auf den ersten Blick sprödes Thema wie Erbrecht, Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung nicht nur juristisch anspruchsvoll, sondern auch menschlich hochspannend ist – und damit die perfekte Grundlage für authentisches, wirksames Content Marketing bietet.

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